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Antrag auf Riester-Zulagen nicht vergessen

12,6 Millionen Riester-Verträge wurden bis Mitte 2009 geschlossen, doch erst für 10,1 Millionen Verträge wurde bereits ein Zulagenantrag gestellt. Bis zu 2,5 Millionen Riester-Sparer „verschenken“ damit ihre Zulagen. Entweder sie vergessen jedes Jahr, den Zulagenantrag zu stellen oder reichen ihn erst viel zu spät ein. Dabei macht die staatliche Förderung die Riester-Rente erst wirklich lohnenswert. Schließlich gibt es seit 2008 mittlerweile 154 Euro Grundzulage pro Sparer plus bis zu 300 Euro Kinderzulage und eventuell sogar noch Steuerersparnisse.

Grundsätzlich gilt: Zwei Jahre nach Beitragszahlung lässt sich der Antrag auf Förderung noch stellen. Danach erlischt der Anspruch. Aktuell sind daher für alle Vergesslichen die Zulagen für 2007 in Gefahr. Das sind konkret 114 Euro je Sparer und 138 Euro je kindergeldberechtigtes Kind. Denn vor zwei Jahren hatte die Riester-Förderung noch nicht den Höchststand erreicht. Die Betroffenen sollten bis Ende 2009 aber nicht nur den Förderantrag für 2007 nachreichen. Sie können zugleich auch die Förderung für 2008 beantragen. Das Plus dabei: Je früher der Antrag gestellt wird, desto eher fließt die Zulage und kann ebenfalls Zinsfrüchte tragen.

Um für die Zukunft keinen Cent Förderung zu versäumen, lohnt es sich gleich einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann wird die Förderung vom Anbieter Jahr für Jahr automatisch beantragt. Der Riester-Sparer muss sich nur noch darum kümmern, seinen Eigenbeitrag bei verändertem Einkommen anzupassen oder Veränderungen im Familienstand mitzuteilen, beispielsweise wenn mittlerweile erwachsene Kinder aus der Förderung herausfallen oder Familienzuwachs die Zahl der förderberechtigen Kinder erhöht. Bei fast allen Neuverträgen wird der Dauerzulagenantrag dem Riester-Sparer automatisch vorgelegt. Und auch bei Altverträgen kann er im Nachhinein ausgefüllt werden, damit die Zulage künftig automatisch fließt.

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Artikel wurde am 06.12.2007 erstellt und am 03.11.2009 aktualisiert

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