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Steuern auf die Rente - jetzt wird es ernst

Mehr als drei Millionen Rentner-Haushalte müssen nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) demnächst Steuern nachzahlen. Der Grund: Die Bundesregierung hat 2005 die Vorschriften für die Besteuerung der gesetzlichen Rente spürbar verschärft. Doch viele Senioren wissen das noch gar nicht. Denn das Finanzamt hat sich bei ihnen bislang noch nicht gemeldet. Damit ist jedoch spätestens ab Jahresende Schluss. Alle Institutionen, die eine gesetzliche, betriebliche oder private Rente auszahlen, müssen ihre Leistungen ab Oktober 2009 an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund melden. Die leitet die Daten dann über die Landes-Finanzbehörden an die einzelnen Finanzämter vor Ort weiter. Kurz: Spätestens ab 2010 weiß jedes Finanzamt über die Renten- und Pensionsleistungen der Ruheständler in seinem Bezirk Bescheid und fordert die Betroffenen gegebenenfalls rückwirkend zu Steuernachzahlungen auf.

Das kann teuer werden – auch wenn die Finanzämter mit den „Steuersündern“ nachsichtig umgehen und nur die Steuerschuld und Säumniszuschläge verlangen wollen. Denn von einer bewussten Steuerhinterziehung geht der Fiskus bei den meisten Senioren nicht aus. Schließlich hakte es auch beim oben genannten Meldeverfahren, das eigentlich längst praktiziert werden sollte. Doch erst seit die neuen, persönlichen Steuer-Identikationsnummern vergeben sind, funktioniert die Datenübermittlung.

Bittere Folge für die betroffenen „Steuersünder“: Sie bekommen gleich die Steuer-Nachforderungen für die letzten drei Jahre, von 2005 bis einschließlich 2008, präsentiert und müssen sie auf einen Schlag begleichen. Im Schnitt, so das BMF, fallen bei Rentner-Haushalten nach neuem Recht jedoch pro Jahr „nur“ 500 Euro zusätzlich an Steuern an. Und wer nur eine niedrige oder durchschnittliche Rente vom Staat bezieht, wird meist gar nicht zur Kasse gebeten. Sofern neben der Rente aber noch weitere Einkünfte fließen, wie Betriebsrenten, Zins- und Kapitalerträge oder Vermietungseinkünfte, ist mit höheren Nachforderungen zu rechnen. Mehr noch: Falls der „steuersündige“ Rentner mittlerweile verstorben ist, sind die Erben dran. Sie haften unabhängig von der Höhe des Erbes für die Steuerschulden des Erblassers.

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Artikel wurde am 06.12.2007 erstellt und am 16.04.2009 aktualisiert

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