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Berichtspflicht
Bei der geförderten Altersvorsorge haben Verbraucher die Möglichkeit, gezielt solche Anbieter auszuwählen, die mit dem Vorsorgekapital ihrer Kunden nicht nur ökonomisch erfolgreich, sondern auch ökologisch verantwortungsbewusst umgehen. Denn der Gesetzgeber hat die Anbieter zertifizierter Altersvorsorgeprodukte verpflichtet, Verbraucher schriftlich zu informieren, ob und wie sie „ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigen“. Die gleiche „Berichtspflicht“ wie bei der Riester-Rente gilt in der betrieblichen Altersvorsorge für Pensionsfonds.
Artikel wurde am 15.11.2007 erstellt und am 10.12.2007 aktualisiert



