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Erste Angebote für die Eigenheimrente

Die geförderte Altersvorsorge ist seit November 2008 um eine Variante reicher. Nach der Riester-Zusatzrente für das Alter, die von Versicherungen, Fondsgesellschaften und Banken angeboten werden, sind die ersten Bausparkassen und Baufinanzierer mit Wohn-Riester-Angeboten am Markt. Laut Eigenheimrentengesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, können Vorsorge-Sparer ab sofort nicht nur jeden Riester-Vertrag für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände anzapfen und bis zu 100 Prozent vom angesparten Kapital dafür entnehmen. Sie können ihren Eigenbeitrag und die Zulagen auch direkt zur Tilgung spezieller Riester-Baudarlehen einsetzen. Alternativ kann das Geld auch auf einen zertifizierten Bausparvertrag fließen, um erst mit Riester-Förderung Eigenkapital für die Immobilie anzusparen und anschließend das Darlehen mit Riester-Förderung zu tilgen. Das kann sich rechnen. Insbesondere die schnelle Tilgung dank Riester-Förderung beim Riester-Darlehen zahlt sich bei günstigen Finanzierungskonditionen aus.

Alle Wohn-Riester-Anbieter müssen hierzu auf einem speziellen Wohnförderkonto festhalten, wie viel Riester-Beitrag plus Zulagen während der Finanzierungsdauer in die Immobilie geflossen ist. Der Betrag wird mit zwei Prozent jährlich verzinst und muss ab Rentenbeginn als „Eigenheimrente“ versteuert werden. Dabei haben Wohn-Riester-Sparer die Wahl: Sie können die Steuerschuld mit einem Nachlass von 30 Prozent auf einen Schlag tilgen. Oder sie tilgen die volle Steuerschuld in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr. Das mit Riester finanzierte Haus müssen sie im Alter zudem selbst bewohnen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist auch ein Verkauf steuerunschädlich.

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Artikel wurde am 31.05.2006 erstellt und am 08.12.2008 aktualisiert

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