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VBL-Pflichtversicherung mit Riester-Zulage
Angestellte des Öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern müssen sich an ihrer Pflichtversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) seit 2004 mit einem Eigenbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent des versorgungspflichtigen Gehalts beteiligen. Für diesen Eigenbeitrag an der Pflichtversorgung können sie jedoch die Riester-Förderung nutzen. Dann erhalten sie Zulagen und je nach Einkommen zusätzliche Steuervorteile dafür.
Der Pflichtbetrag zur VBL in Höhe von 0,5 Prozent des Gehalts, reicht allerdings nicht aus, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Die erhalten Riester-Sparer nur, wenn sie in den Jahren 2004 und 2005 jeweils zwei Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Gehalt abzüglich Zulagen als einzahlen. Ansonsten gibt es nur eine anteilige Förderung. Deshalb rät die VBL den Betroffenen, zusätzlich einen freiwilligen Riester-Vertrag bei ihr – oder einem privaten Anbieter -abzuschließen.
Ob es sich lohnt, für den Eigenbeitrag bei der Pflichtversorgung die Riester-Förderung zu beantragen, muss jeder im Einzelfall prüfen. Bei Inanspruchnahme der Förderung wird der mit eigenen Beiträgen aufgebaute Rentenanspruch bei der VBL voll steuerpflichtig. Ansonsten muss der mit eigenen Beiträgen aufgebaute Teil der Pflichtversorgung im Alter nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Davon profitieren aber nur Beschäftigte, die im Alter hohe steuerpflichtige Einnahmen erwarten können – beispielsweise aus Erbschaften oder erspartem Vermögen. Wer dagegen finanzielle Unterstützung in der Ansparphase gebrauchen kann, fährt mit Nutzung der Riester-Zulage besser.
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Artikel wurde am 20.07.2005 erstellt und am 20.07.2005 aktualisiert



