Datei Download
Adressen ZVK.pdf (41.26 kByte)
Zusatzversorgungskassen

Sie suchen Beratung in Ihrer Nähe?
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer stehen Ihnen zur Verfügung.

Klicken Sie bitte hier, um zu den Adressen der Verbraucherzentralen zu gelangen.

oder Sie besuchen das Internetportal der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de

Öffentlicher Dienst: Nach neuen Regeln

Im Zuge der Rentenreform wurde nicht nur das Niveau der gesetzlichen Renten abgesenkt, sondern auch das Versorgungsniveau bei der Pflicht-Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Betroffen sind Angestellte bei Bund, Ländern und Gemeinden, ncht jedoch Beamte. Durch den Abschluss inhaltsgleicher Tarifverträge für den Bereich von Bund und Ländern einerseits sowie für den der Kommunen andererseits wurde erreicht, dass der Kostenanstieg in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes künftig gebremst wird. Zum 01.01.2002 wurde das bisherige System der „Gesamtversorgung“ auf ein so genanntes „Punktemodell“ umgestellt. Bis dahin erworbene Anwartschaften wurden in Versorgungspunkte umgerechnet und den Versorgungsberechtigten als Starguthaben gutgeschrieben.

Vor 2001 wurden die Ansprüche der Angestellten des öffentlichen Dienstes aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch ihre Zusatzversorgung Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) einerseits und Zusatzversorgungen der Kommunen (ZVK) andererseits zu der so genannten „Gesamtversorgung“ aufgestockt. Im Rentenalter orientierten sich die Gesamtrenten aus gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung am zuletzt erreichten Nettoeinkommen. Im günstigsten Fall belief sich die Gesamtrente auf 91,5 Prozent dieses Einkommens. Seit dem Systemwechsel am 01.01.2002 erhalten die Leistungsberechtigten dagegen künftig neben der gesetzlichen Rente nur noch eine rein auf dem Ertrag eingezahlter Beiträge basierende („kapitalgedeckte“) Zusatzrente.

Mit Umstellung auf das neue kapitalgedeckte Zusatzrentensystem haben nun auch Angestellte von Bund, Ländern und Gemeinden - in diesem Fall ebenso wie Beamte - einen Anspruch auf die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 82 EStG (sog. „Riester-Rente“). Diese private Eigenvorsorge erfolgt als zusätzliche kapitalgedeckte Alterversorgung durch eigene Beiträge mit Hilfe der steuerlichen Förderung. Mehr Information zur Riester-Rente ist unter unserem Menüpunkt „Riester-Rente“ zu finden.

Die Seiten „öffentlicher Dienst“ geben einen Überblick über das neue Punktesystem der in den Altersvorsorge-Tarifverträgen so genannten „Pflichtversicherung“ bei VBL oder ZVK (nicht zu verwechseln mit der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung) und die staatlich geförderte Altersvorsorge im Bereich des öffentlichen Dienstes. Unter „Pflichtversicherung“ finden Sie außerdem Hinweise zur Startgutschrift und die damit verbundenen Probleme. Der Unterpunkt „geförderte Vorsorge“ gibt Auskunft über die freiwillige Vorsorge am Beispiel der VBL.

klicken Sie bitte auf den Link, um zur beschriebenen Seite zu gelangenAktuelle Informationen erhalten Sie bei der VBL in der Rubrik VBL news

Artikel wurde am 06.10.2004 erstellt und am 22.01.2010 aktualisiert

zurück zur vorherigen Seite Zurück zur Startseite Klicken Sie hier, um die Seite auszudrucken