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Betriebsvorsorge: Rente über den Betrieb
Die Betriebsrente gilt seit jeher als zweite Säule der Altersversorgung - neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Absicherung. Als ein Baustein sichert sie nicht nur ein Auskommen im Alter, sondern oft auch Lebensrisiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz mit ab.
In den letzten Jahren hat die betriebliche Vorsorge weiter an Bedeutung gewonnen. Denn um den Rückgang bei der gesetzlichen Rente auszugleichen, fördert der Staat zusätzlich auch Betriebsrenten – und zwar über Steuervorteile und das neue Recht auf Entgeltumwandlung.
Neuer Rechtsanspruch. Jeder Arbeitnehmer hat - sofern dies sein Tarifvertrag zulässt - einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (Betriebsrentengesetz, Paragraf 1a Betriebsrentengesetz). Danach muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Versorgung in Form einer Rente oder Kapitalleistung gewähren, sofern dieser bereit ist, dafür im Gegenzug auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten. Die Teilnahme an einer solchen durch den Arbeitnehmer finanzierten aber über den Betrieb organisierten Altersvorsorge ist jedoch für den Mitarbeiter freiwillig.
Neben dieser geförderten und zumindest teilweise, häufig jedoch überwiegend arbeitnehmerfinanzierten Vorsorge existieren auch rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten. Diese kann der Arbeitgeber ohne Beteiligung seines Arbeitnehmers organisieren. Eigene Versorgungswerke dafür gibt es aber meinst nur bei Großunternehmen. Kleine oder mittlere Betriebe bedienen sich meist eines externen Durchführungsweges wie zum Beispiel eines Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung (Kapitel Durchführungswege).
Der Arbeitgeber überweist dann die Beiträge an den Versorgungsträger, zum Beispiel an eine Pensionskasse. Diese verwaltet den Vorsorgevertrag und zahlt später üblicherweise auch die Leistung an den Rentner aus.
Das Risiko des Arbeitgebers: Grundsätzlich haftet er für die Betriebsrentenzusage. Er kann seine Haftung allerdings je nach Zusageform einschränken (Kapitel Zusageformen).
Betriebsrente mit Tradition. Die betriebliche Altersvorsorge hat in deutschen Unternehmen eine große Tradition. Viele Betriebe hatten schon Mitte des 19. Jahrhunderts freiwillig Hilfs- und Unterstützungskassen für ihre Arbeiternehmer eingerichtet.
Allerdings galt die Betriebsrente lediglich als freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers und wurde als Gegenleistung für langjährige Betriebstreue gewährt. In den letzten Jahren jedoch ging die Zahl der Beschäftigten mit Betriebsrentenansprüchen stetig zurück. Auch in den neuen Bundesländern wurden nur wenige Vereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen.
Um dieser wichtigen Säule neue Impulse zu geben, war eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge dringend notwendig.
Artikel wurde am 06.10.2004 erstellt und am 28.11.2007 aktualisiert



