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Riester-Rente: Sparzulagen und Steuervorteil
Weit über seine Amtszeit hinaus schuf sich der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester ein Denkmal: Unter seiner Federführung etablierte die Bundesregierung 2002 erstmals eine kapitalgedeckte und vom Staat geförderte Altersvorsorge – die so genannte Riester-Rente. Diese freiwillige Zusatzvorsorge - die sowohl privat als auch über den Arbeitgeber abgeschlossen werden kann - soll die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus vor Steuern von derzeit rund 52 Prozent bis 2020 auf etwa 46 Prozent bzw. bis 2030 auf 43 Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren abfedern.
Arbeitnehmer können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Auch Beamte, Soldaten und Richter können mit Riester sparen: Sie zählten zwar anfangs nicht zum förderberechtigten Personenkreis, können nun aber wegen der Absenkung ihrer Pensionsansprüche die staatlichen Zuwendungen ebenfalls in Anspruch nehmen ( Kapitel Öffentlicher Dienst). Seit 2008 zählen außerdem auch Berufsunfähige zu den Förderberechtigten, sofern sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten.
Die Förderung erhält jedoch niemand automatisch. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitnehmer einen privaten oder betrieblichen Riestervertrag abschließen ( Kapitel Betriebsvorsorge/Förderwege).
Investition mit Sicherheitsnetz. Förderberechtigte können zwischen einer Vielzahl von Anlageprodukten wählen. Das Angebot reicht von Banksparplänen über Fondsinvestments bis hin zu Rentenversicherungen, Bausparverträgen und Annuitätendarlehen. Laut Gesetz müssen alle Produktvarianten für die Riester-Rente den Kapitalerhalt gewährleisten. Das bedeutet: Spätestens zu Rentenbeginn müssen dem Sparer zumindest seine eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen zur Verfügung stehen. Wer mit Riester baut, muss den Fördervorteil aber später nachversteuern. Das geförderte Darlehen muss zudem bis zum Rentenbeginn getilgt sein.
Das Risiko eines Totalverlustes besteht bei Riester-Verträgen nicht. Trotzdem sind die Anlagerisiken der einzelnen Produkte sehr unterschiedlich. Das schlägt sich auch in der Höhe der garantierten Rente nieder. Bei der Wahl des richtigen Produktes sollten Riester-Sparer deshalb nicht irgendein Angebot herausgreifen, sondern das Modell wählen, das am besten zu ihrer Risikoneigung und ihren Lebensumständen passt. Bei der Auswahl des geeigneten Produktes kann die Altersvorsorgeberatung der Verbraucherzentralen genutzt werden.
Der Staat unterstützt den Aufbau einer privaten Altersvorsorge einerseits mit Zulagen, andererseits mit etwaigen Steuervorteilen.
Die Höhe der Förderung über Zulagen richtet sich nach der familiären Situation des Sparers. Grundsätzlich gibt es eine Grundzulage und für jedes Kind eine Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt seit 2008 mittlerweile 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es weitere 185 Euro. Für Kinder, die nach 2007 geboren sind, zahlt der Staat mittlerweile sogar 300 Euro. Und Berufseinsteiger, die mit einem Riester-Vertrag vor dem 25. Lebensjahr beginnen, erhalten einmalig 200 Euro als Bonus.
Attraktiver Zuschuss. Steuerliche Vorteile können sich Riester-Sparer sichern, wenn sie die aufgewendeten Beiträge plus Zulagen als abzugsfähige Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Fällt der dadurch entstehende Steuervorteil höher aus als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt Vorsorgenden automatisch die Differenz.
So können Sparer die Beiträge für ihre geförderte Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen erbringen. Das macht Riesterverträge zu einer guten Geldanlage. Im Ruhestand muss die Rente daraus allerdings versteuert werden.
Artikel wurde am 10.08.2004 erstellt und am 22.12.2008 aktualisiert



