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Rentenlücke: Warum vorsorgen?
Die Alterssicherung der Deutschen ruht bisher auf der gesetzlichen Rente. Die meisten Senioren beziehen daraus den Löwenanteil ihres Ruhegeldes.
Doch die gesetzliche Rente sinkt. Das beschloss der Bundestag unter anderem mit der Rentenreform 2002. Bereits damals wurde festgelegt, dass das Netto- Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners, der 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, von seinerzeit 70 Prozent des Nettoeinkommens bis zum Jahr 2030 um 15 bis 20 Prozent abschmelzen wird . Im Jahr 2004 wurden mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz weitere Anpassungen beschlossen. Das nunmehr neu eingeführte Rentenniveau vor Steuern soll bis zum Jahr 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken. Derzeit liegt es bei 52 Prozent. Das entspricht einem bisherigen Nettorentenniveau von etwa 68 Prozent.
2007 wurde zudem beschlossen, das Renteneintrittsalter ab 2012 bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen. Das wird die Absenkung des Rentenniveaus tendenziell abmildern. Davon profitieren aber nur jene, die wirklich so lange arbeiten und entsprechend länger Beiträge zahlen. Wer weiterhin mit 65 Jahren in den Ruhestand will, muss dagegen erhebliche Abschläge einkalkulieren. Denn für jeden Monat, um den die Rente vor offiziellem Rentenbeginn in Anspruch genommen wird, wird die gesetzliche Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
Wer seinen Lebensstandard im Ruhealter sichern will, muss daher selbst vorsorgen. Als Ausgleich für die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente fördert der Staat deshalb den Aufbau einer Zusatzvorsorge. Für die Riester-Rente, die entweder privat, aber auch über den Betrieb durchgeführt werden kann ( Kapitel
Riester-Rente ), gewährt er Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile. Interessant ist das für Bürger mit geringem wie mit hohem Einkommen. Niedrigverdiener profitieren von den Zulagen, Gutverdienende von Einkommenssteuererstattungen. Neben der Riester-Förderung, wird ebenfalls der Aufbau von Vorsorgevermögen über den Betrieb ( Kapitel Betriebsvorsorge) stärker gefördert.
Um die persönliche Versorgungslücke überschlägig abzuschätzen, empfiehlt sich zunächst ein "Kassensturz" - sprich: eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im Alter. Bis dahin ist es oft noch ein weiter Weg und es kann nicht sicher abgeschätzt werden, ob und in welcher Höhe zusätzliche Rentenanwartschaften aufgebaut werden können und welche Ausgaben im Alter tatsächlich anfallen werde. Unsere Checkliste "Ermitteln Sie Ihre Versorgungslücke" ( Download Checkliste Versorgungsluecke) ist eine Hilfestellung zur groben Abschätzung der zukünftigen individuellen Ausgaben und Einnahmen. Je weiter der Rentenbeginn in der Zukunft liegt, um so unsicherer sind solche Rechnungen. So bietet die ermittelte Vorsorgelücke nur einen Anhaltspunkt für den notwendigen Vorsorgebedarf. Die Berechnungen sollten von Zeit zu Zeit wiederholt werden
Artikel wurde am 28.09.2004 erstellt und am 28.11.2007 aktualisiert



